Elektronisches Rezept ab 01.01.2024 verpflichtend

Ab 01.01.2024 wird vom Gesundheitsminister angeordnet das elektronische Rezept (eRp) verpflichtend eingeführt. Um diese amtliche Vorgabe erfüllen zu können, muss vor Rezeptschreibung die Versichertenkarte in der Praxis eingelesen worden sein. Die anschließend bestellten Rezepte sind dann erst am Folgetag unter Vorlage der Versichertenkarte in der Apotheke abholbar.

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