Ab 01.01.2015 eGesundheitskarte

Die „alte“ Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild verliert für gesetzlich versicherte Patienten endgültig ihre Gültigkeit. Ab 1. Januar 2015 können Patienten nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild die Praxis aufsuchen. Andernfalls sind Ärzte verpflichtet, Verordnungen wie Arzneimittel auf ein Privatrezept auszustellen und die Behandlung privat zu liquidieren.

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