Verhalten in Corona-Zeiten

Betreten Sie bei fieberhaften Infekten sowie Symptomen, die im Rahmen einer Corona-Infektion auftreten wie Husten und Halsschmerzen oder Verlust des Geschmacksinnes, nicht unsere Praxis. Vielmehr sollten Sie sich telefonisch in der Praxis melden, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann zur Zeit auch ohne Arzt-/Patientenkontakt ausgestellt und zugeschickt werden. Wir werden Sie ggf. in einer Abstrichstation anmelden, in unserer Praxis werden weiterhin keine Abstriche aus seuchenhygienischen Gründen vorgenommen. Zudem sollten Sie unsere Praxis grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung aufsuchen, ggf. wird bereits am Praxiseingang eine Temperaturmessung vorgenommen. Patienten, die ohne lebensgefährliche Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall unsere Praxis  ohne Voranmeldung aufsuchen, werden je nach Situation in der Praxis  einen Termin  erhalten und werden evtl. wieder weggeschickt. Ähnlich wie in Geschäften Zugangsbeschränkungen mit einer Höchstzahl an eintretenden Menschen bestehen, können auch wir in der Praxis einen unkontrollierten Zugang von Patienten zu den Praxisräumen nicht dulden. Dies dient derSicherstellung der Gesundheit der anwesenden Patienten, sowie meines Praxispersonals, das sich seit Anfang der Pandemie ununterbrochen für unsere Patienten vorbildlich eingesetzt hat. Die Praxistür wird Ihnen nach Betätigung der Klingel geöffnet, erst dann haben Sie Zugang zur Praxis. Üben Sie sich in Geduld, da die Umstellungen der Praxisabläufe für uns eine große Herausforderung darstellen. Halten Sie Abstand von 1.5m nicht nur in den Praxisräumen sondern bereits auch im Treppenhaus, betreten Sie das Treppenhaus bereits mit Mund-/Nasenschutz. Ein Zutritt zur Praxis ohne Mund-/Nasenschutz wird nicht geduldet.

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